AGB
LipiTec GmbH & Co KG
Stand: 01.08.2019
Allgemeine Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
LipiTec GmbH & Co KG
Gewerbegebiet an der B 84
DE 36404 Sünna
HRA 301635
vertreten durch
LipiTec GmbH
HRB 306636
Vertretungsberechtigt
Dr. D. Tischendorf
Tel: +49 (0) 36962 510 0
email: vertrieb@lipitec.org
Amtsgericht Jena. USt.-ID. DE239756257
I. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, gelten diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im folgenden AGB) jeweils in der bei Vertragsabschluss gültigen, veröffentlichten Fassung für alle Rechtsgeschäfte zwischen der LipiTec GmbH & Co KG, Gewerbegebiet an der B 84, DE 36404 Sünna und dem Kunden.
Die LipiTec GmbH & Co KG erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen seitens der Kunden werden seitens des Verkäufers nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich der Geltung dieser abweichenden Vertragsbedingungen zugestimmt.
Spätestens mit der Auftragsbestätigung, der Annahme der Ware und Zahlung der Rechnung erkennt der Käufer diese Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Ein Widerspruch hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleibt der Vertrag mit den übrigen Bedingungen voll
wirksam.
II. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Verkäufers sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Muster und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Verkäufer ist unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers berechtigt, Veränderungen im Aufbau und in der Zusammensetzung der Produkte vorzunehmen.
Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder dadurch, dass die bestellte Ware dem Käufer zugesandt und von ihm angenommen wird zustande.
Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung gelten als genehmigt, wenn nichtinnerhalb von 3 Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch eingeht.
III. Preise und Lieferung
Alle Preise beziehen sich auf die für den jeweiligen Kundenkreis aktuelle Preisliste und verstehen sich als Netto-Preise; die gesetzliche Umsatzsteuer wird grundsätzlich gesondert berechnet.
Für die Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht erteilt wird, die Rechnung des Verkäufers maßgebend. Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, diese AGB, auch für künftige Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall nicht gesondert hierauf verwiesen worden ist. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen.
Unsere Lieferfristen verstehen sich als Circa-Angaben. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, hat der Käufer das Recht, uns durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 weiteren Wochen zu setzen. Wird die Nachfrist unsererseits nicht eingehalten, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn mit seiner Nachfrist eine Ablehnungsandrohung verbunden war.
Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Handelswaren, Roh- und Hilfs- und Betriebsstoffen seitens unserer Lieferanten. Im Falle des Lieferverzuges ist vom Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Betriebliche und verkehrstechnische Störungen gleich welcher Art, Ausfall von Kraft- und Rohstoffversorgung bei uns und/oder unseren Vorlieferanten verlängern die Lieferzeit maßgebend. Angemessene Teillieferungen sind zulässig. Bei Sonderanfertigungen (keine Katalogware) sind 5 % Unter- bzw. Überlieferung gegenüber der bestellten Menge zulässig.
Es gelten die Preise und Bedingungen der am Versandtag gültigen Preisliste, sofern keine anderen Preisvereinbarungen getroffen werden. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste werden hierdurch die bisherigen Preise und Bedingungen ersetzt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und gelten ab Werk zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten, wie z.B. Materialpreise, Arbeitslöhne usw. wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Für die Berechnung sind die vom Verkäufer ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.
Unvorhergesehene Ereignisse, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Waren- oder Materialmängel, sowie sonstige mittelbare oder unmittelbare Verringerung der Erzeugungsmenge der verkauften Ware bei uns oder unseren Lieferanten entbinden uns von der Lieferpflicht. Wir behalten uns in diesen Fällen ein Wahlrecht vor, die Lieferung nach Behebung des Ereignisses nachzuholen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das Recht auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
IV. Lieferung
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Sie gilt auch dann als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Käufer den Liefergegenstand innerhalb der Lieferfrist nicht abnimmt.
Die Wahl von Beförderungsweg und -art ist, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Käufers, dem Käufer überlassen. Die Wahl ist für uns nicht bindend. Soweit bestellte Waren versandt werden, erfolgt die Versendung ab Werk auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, soweit Fracht- und andere Kosten durch uns übernommen werden. Eine Versicherung gegen Transportschäden schließen wir nur auf schriftliche Anweisung durch den Käufer und auf seine Kosten ab.
Erhebliche unvorhersehbare Betriebsstörungen jeglicher Art, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten des Verkäufers, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel usw. Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und andere Fälle höherer Gewalt beim Verkäufer und seinen Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Die Lieferung schließt das Recht auf Schadenersatz aus.
Angemessene Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferungen erfolgen in der Regel in Standardverpackungen. Soweit das nicht der Fall ist, sind handelsübliche Abweichungen von den vereinbarten Liefermengen zulässig.
Fracht- und Transportkosten berechnen wir nach dem in der gültigen Preisliste genannten Wert.
Exportlieferungen erfolgen generell ab Werk – unverzollt und unversteuert.
Der Gefahrübergang bleibt unberührt und erfolgt bei Übergabe der Ware an die Transportperson. Nimmt der Käufer die Ware nicht an und hat dies zu vertreten, so können wir nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 1 Woche vom Vertrag zurücktreten oder wegen Nichterfüllung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises verlangen. Den Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.
Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung auch teilweise in Verzug.
V. Fracht, Verpackung, Versand, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt bei geschlossener Abnahme nach dem in der gültigen Preisliste genannten Wert frei Empfangsstation. Bei Expressgutsendungen werden die Mehrkosten berechnet. Bei Sendungen unter einem Warenwert von 500,00 Euro netto werden Transport- und Verpackungskosten zum Selbstkostenpreis berechnet.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählt der Verkäufer Versandweg und Versandart, wobei die Interessen des Käufers angemessen zu berücksichtigen sind.
Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung mit der dem Käufer mitgeteilten Bereitstellung auf diesen über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über; jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Ziffer VII abzunehmen.
VI. Zahlung
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 3% Skonto oder 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers endgültig verfügbar ist. Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Forderungen, denen gegenüber der Einwand der Mängelrüge erhoben worden ist, sind von dieser Regelung ausgenommen. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen vom Verkäufer bestrittener Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht anerkannt oder tituliert sind.
Der Käufer kommt nach Fälligkeit und Mahnung, spätestens aber nach Ablauf von 30 Tagen seit Fälligkeit und nach Zugang der Rechnung in Verzug.
Wir behalten uns insbesondere im Neukundengeschäft oder bei besonderem Delkredererisiko vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist die Rechnungssumme seit Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten, ansonsten ist die Rechnungssumme ab Verzugseintritt mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB zu verzinsen. Wir sind berechtigt, einen höheren nachzuweisenden Zinsschaden geltend zu machen, soweit der Käufer nicht nachweist, dass infolge des Zahlungsverzuges nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche bei Anlegung banküblicher Maßstäbe die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Verkäufers zur Folge. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
VII. Sicherheitsleistung
Soweit nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, behalten wir uns vor, die Lieferung zurückzubehalten. Eine Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn ein Wechsel in der Person des Inhabers des Käufers eintritt, Zahlungen nicht vereinbarungsgemäß erfolgen, der Kredit bereits eine unverhältnismäßige Höhe erreicht hat oder eine ungünstige Auskunft über den Käufer eingeht.
Unserer vertraglichen Verpflichtung kommen wir vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nach, sobald die Kaufpreissumme eingegangen ist oder Sicherheit in Höhe von 110 % für sie geleistet wird. Der Eigentumsvorbehalt im Sinne von Ziff. VI gilt nicht als Sicherheit im Sinne dieser Regelung.
VIII. Gewährleistung
Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Mängel sind unter Angabe der Rechnungs- und Lieferscheinnummer sowie der Produktbezeichnung unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach deren Feststellung.
Der Käufer hat – erforderlichenfalls durch eine stichprobenartige Verwendung der Ware zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Unterlässt er die Prüfung, entfällt für den Verkäufer jegliche Haftung.
Für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware leistet der Verkäufer – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden oder vergeblichen Aufwendungen – ausschließlich eine Gewähr in der Weise, dass der Verkäufer binnen angemessener Frist einwandfreie Ware nach Maßgabe dieser AGB nachliefert. Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren in 12 Monaten ab Übergabe.
Für die auf der Ware oder Verpackung angebrachte Strichkodierung übernimmt der Verkäufer keine Haftung hinsichtlich der Richtigkeit und elektronischen Lesbarkeit.
IX. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer getilgt hat. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Der Käufer wird bei der Verarbeitung für den Verkäufer tätig, ohne irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen den Verkäufer zu erwerben.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltware für den Verkäufer sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an den Verkäufer ab.
Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Käufer nicht gestattet. Bei Nichtbarzahlung hat der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren, sobald der Verkäufer das verlangt. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers.
Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderung aus der Weitergabe der Vorbehaltsware sowie sämtliche Neben- und Sicherungsrechte, einschließlich Rechten aus und im Zusammenhang mit Wechseln und Schecks an den dies annehmenden Verkäufer ab. Bei Veräußerung von Waren, an denen der Verkäufer gemäß Ziffer 2 Miteigentum besitzt, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil entspricht. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung des Verkäufers (einschließlich Mehrwertsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages der Rechnung des Verkäufers (einschließlich Mehrwertsteuer) für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an den Verkäufer abgetreten.
Der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Käufer darf insbesondere keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an den Verkäufer zunichte macht oder beeinträchtigt.
Im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist der Käufer zur Einziehung der dem Verkäufer abgetretenen Forderung berechtigt. Diese Einziehungsbefugnis erlischt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder wenn gegen ihn die Zwangsvollstreckung betrieben oder die Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt wird.
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht pünktlich nach, so ist dieser nach Mahnung – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu fordern und/oder die ihm abgetretenen Rechte direkt geltend zu machen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
Übersteigt der Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Gesellschaftssitz in Sünna.
2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Geschäftssitz- bzw. Wohnsitzgericht zu verklagen. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
3. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens
über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB nicht. Anstelle einer gegebenenfalls unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck entsprechend am nächsten kommt.
Der Verkäufer zeigt an, dass die Daten aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer im Rahmen der Zulässigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert werden.
Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen gegen den Käufer an Dritte abzutreten.
Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
XI. Schutzrechte
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; derartige oder rechtlich geschützte Werke dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden und sind uns zusammen mit etwaigen Zeichnungen und anderen Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben. Kopien – gleich auf welchem Datenträger – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Im Falle von Verletzungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte (insbesondere Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster) behalten wir uns sämtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vor.